Eine ebenfalls nicht rechtssichere Auskunft von mir: Es ist zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht zu unterscheiden. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und verbleibt immer beim Autor/Photographen. Jedes Nutzungsrecht wird 70 Jahre nach dem Tod des Autors frei. Selbst wenn die Negative inzwischen bei irgendeinem Institut oder einer Firma liefen sollten, ändert das nicht die Rechtslage.Ein andere Frage betrifft die Copyright.
Ein neues Foto/Scan eines alten Photos (2D) hat nicht selbst neue Urheberrechte, da keine künstlerische Schöpfungshöhe angenommen wird. Dienstleistungskosten können aber natürlich abgerechnet werden.
Für ein neues Foto einer alten Skulptur (3D) können kreative Urheberrechte proklamiert werden. Dann muss man wieder auf ein kurzes Leben des Fotografen hoffen und 70 Jahre abwarten_
Oder ein Autor/Fotograf stellt seine Werke eben selbst Public Domain oder unter eine Creative Commons Lizenz. Dann wünschen wir ihnen ein langes Leben.

Wieder on-topic: eine Ruine am Nikolaifleet in Hamburg: https://norden.social/@chronohh/112229154131406661
Statistik: Verfasst von mprove — 27.04.2024 08:49